Amateurfunkgesetz abschaffen – Wandeln in Allgemeinzulassung ?

Quelle: vfdb.org

Neuen Zündstoff zur Thematik kam nun durch einer weiteren Antwort am 17.02.2014, allerdings nun vom MdB Herbert Behrens „Mitglied in Ausschuß für Verkehr und digitale Infrastruktur“

 

„Sehr geehrter Herr Koschorreck,

 

vielen Dank für ihr Schreiben. Leider kann ich keine Entwarnung geben. Wie ich mit

einer parlamentarischen Frage in Erfahrung gebracht habe, ist das drohende „Aus“

für den Amateurfunk nicht vom Tisch.

 

Ich selbst sehe keinerlei Notwendigkeit für die Abschaffung des Amateurfunkgesetzes

und der entsprechenden Amateurfunkverordnung. Der Amateurfunk schadet und behindert

niemanden. Es gibt ihn seit über 100 Jahren. Im „Weltfunkvertrag“ von 1912 werden private

Funkstationen erstmals explizit genannt. Die gesetzliche Grundlage für den Amateurfunk in der Bundesrepublik Deutschland trat sogar noch vor dem Grundgesetz in Kraft. Und das – wie Sie sicher wissen -, weil engagierte Amateurfunker dem Vorsitzenden des Wirtschaftsrates Backsteine als Symbol für die Untermauerung des Amateurfunkgesetzes“ per Post schickten. Diese Geschichte von Menschen, die mit friedlichem und kreativem Protest ein Recht erkämpften, hat mir immer gut gefallen.

 

Bis heute dient der Amateurfunk der Völkerverständigung, Bildung und Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen. Einer Abschaffung würde ich nicht zustimmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Herbert Behrens

 

Mitglied des Deutschen Bundestages

Mitglied in Ausschuß für Verkehr und digitale Infrastruktur“

 

Quelle: www.qslonline.de

 

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Baujahr Okt.1964
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